Sonderleistungen
Sonderleistungen (IGeL-Leistungen = Individuelle Gesundheitsleistungen)
Beim Vorliegen von Symptomen, d.h. Zeichen von einer möglichen Erkrankung, erfolgen die
Leistungen der Diagnostik, Beratung und Therapie im Rahmen der Versicherungsleistungen
der jeweiligen Krankenkasse. Leistungen, für die eine Leistungspflicht der gesetzlichen
Krankenversicherung nicht besteht oder auf Wunsch der Eltern oder Patienten erfolgen,
werden im Rahmen einer Privatbehandlung angeboten.
Gerne erfüllen wir zusätzliche Wünsche wie z.B.
- Diagnostik und Beratung bei Hochbegabung (z.B. Planung der Förderung) oder bei Teilleistungsstörungen über den Versichertenrahmen hinaus (individuelle Behandlungspläne)
- Schulwahlberatung, Schullaufbahnberatung, Berufswahlberatung
- Atteste und Befundberichte
- Gutachten, z.B. Gerichtsgutachten und Gutachten für die Antragstellung von Wiedereingliederungshilfe (§35A des KJHG) und Erziehungshilfe (§27-35 des KJHG) zur Vorlage bei den Jugendämtern
- Vorträge zu Fachthemen
- Coaching und Beratung von Institutionen
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
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